Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz | übriges Strafrecht
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Urteil vom 19. Juli 2022BEK 2021 117MitwirkendKantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.In SachenA.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK,Eigerplatz 1, 3003 Bern,Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,2.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendWiderhandlung gegen das Spielbankengesetz(Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Einzelrichters am Bezirksgericht Schwyz vom 22. Juli 2021, SEO 2021 4);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Anklagebehörde 1 erliess am 27. August 2019 gegen den Beschuldigten einen Strafbescheid, in welchem sie den Beschuldigten der Organisation von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken für schuldig befand und ihn zu einer Busse von Fr. 8‘000.00 verurteilte (U-act. 07 027 ff. Dispositivziffern 1 und 2). Gegen diesen Strafbescheid erhob der Beschuldigte am 16. September 2019 Einsprache (U-act. 07 032 ff.). Am 7. Dezember 2020 erliess die Anklagebehörde 1 eine Strafverfügung gegen den Beschuldigten und ordnete was folgt an (U-act. 07 040 ff.):1.A.________ wird der Organisation von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken, begangen im Restaurant „F.________“ an der G.________strasse xx in 6440 Brunnen, festgestellt am 15. Juni 2018, durch-Anbieten des Gerätes U18580 mit den als Glücksspiele bzw. Glücksspielautomaten qualifizierten SpielenMagic Fruits 4, Black Hawk, Casino Vegas, Fenix Play 27, Fire Bird, Football Mania, Golden Lion, Magic Fruits 27, Magic Fruits 81, Magic Hot 4, Magic oft he Ring, Miami Beach, Mystery Jack, Tetrimania, Mega Bols, American Superball, Extra Bingo, Bingo/Keno, Magic Colors, Lost Treasures, Babylon Treasures, Beach Party, Fruit Mania, Magic Target, Hot Party, Black Jack (21), Vegas Poker, Sic Bo, American Roulette, Turbo Play, Arcade, Vegas Reels II, Magic Fruits, Fenix Play, Magic Hot, Vegas Hot, Black Horse, Joker Poker, Turbo Poker, American Poker V, Three CardsundMagic Pokerfür schuldig befunden.2.A.________ wird zu einer Busse von CHF 8‘000.00 verurteilt.3.Diese Verurteilung wird im Strafregister eingetragen.4.Der Antrag der Verteidigung, Einvernahmen des Beschuldigten und von Zeugen durchzuführen, wird abgewiesen.5.Die anteilsmässigen Kosten des Verfahrens in der Höhe von CHF 5‘586.70 (Spruchgebühr CHF 4‘568.50, Schreibgebühr CHF 970.00, Barauslagen CHF 48.20) werden A.________ auferlegt.6.[Zustellung.]Der Beschuldigte verlangte am 17. Dezember 2020 die gerichtliche Beurteilung der Sache (U-act. 08 001). Am 16. Februar 2021 übermittelte die Anklagebehörde 1 die Akten der Anklagebehörde 2 zur Überweisung an das Gericht und beantragte zusätzlich die Verurteilung des Beschuldigten zu einer Ersatzforderung von Fr. 20‘319.60 (Vi-act. 2). Die Anklagebehörde 2 überwies die Strafverfügung zusammen mit den Akten am 24. Februar 2021 dem Bezirksgericht Schwyz zur Beurteilung (Vi-act. 1). Am 16. Juni 2021 fand die Hauptverhandlung statt (Vi-act. 13). Mit Urteil vom 22. Juli 2021 erkannte der Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz (angefochtenes Urteil):Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen der Widerhandlung gegen das (alte) Spielbankengesetz im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Prof. Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber MLaw Patrick Neidhart.
In Sachen
A.________,Beschuldigter, Berufungsführer und Anschlussberufungsgegner,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK,Eigerplatz 1, 3003 Bern,Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsführerin,2.Staatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz,Anklagebehörde, Berufungsgegnerin und Anschlussberufungsgegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,
betreffend
Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz
Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen der Widerhandlung gegen das (alte) Spielbankengesetz im Sinne von